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Neue Rechtsverordnungen

Am 13. Juli 2005 ist das neue Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) in Kraft getreten. Kernstück ist die Trennung von Netzbetrieb und Energievertrieb. Die bisher zusammengefasste Anschluss- und Versorgungspflicht wurde in diesem Zuge aufgeteilt in eine Anschlusspflicht des Netzbetreibers und in eine Versorgungspflicht des Grundversorgers.

Im Zuge der Neuregelung des EnWG wurden nachfolgende neue Rechtsverordnungen erlassen:

  • Am 8. November 2006 sind die „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz“ (Stromgrundversorgungsverordnung – StromGVV) in Kraft getreten.
  • Die bis dahin geltende „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Elektrizitätsversorgung von Tarifkunden“ (AVBEltV) haben damit für die grundversorgten Kunden keine Gültigkeit mehr.

Öffentliche Bekanntgabe gemäß § 23 StromGVV zur Anpassung von Verträgen an die neuen Rechtsverordnungen

Für die ab 13. Juli 2005 abgeschlossenen Tarifkundenverträge mit Haushaltskunden gelten die StromGVV seit deren Inkrafttreten per Gesetz. Die Anpassung aller vorher abgeschlossenen Tarifkundenverträge mit Haushaltskunden erfolgt kraft Gesetzes mit Wirkung zum 8. Mai 2007, §§ 115 Absatz 2 EnWG i.V.m. 23 Absatz 1 StromGVV.

Stromgrundversorgungsverordnung – StromGVV und den Ergänzenden Bedingungen der Elektrizitätswerk Hammermühle Versorgungs GmbH

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StromGVV & Ergänzende Bedingungen der Elektrizitätswerk Hammermühle Versorgungs GmbH

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