Allgemeine Versorgungspreise
Grundversorgung
Am 13.07.2005 ist das neue Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) in Kraft getreten. Wie die Mittelhessen Netz GmbH festgestellt hat, ist die Elektrizitätswerk Hammermühle Versorgungs GmbH im Netzgebiet Selters und Maxsain der Mittelhessen Netz GmbH der Grundversorger nach § 36 Absatz 1 EnWG. In dieser Eigenschaft sind wir verpflichtet, Haushaltskunden zu Allgemeinen Bedingungen und Allgemeinen Preisen zu versorgen. Haushaltskunden im Sinne von § 3 Nr. 22 des EnWG sind Letztverbraucher, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für den einen Jahresverbrauch von 10.000 kWh nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen.
Regelungen für die Ersatzversorgung
Die Allgemeinen Preise und Bedingungen der Elektrizitätswerk Hammermühle Versorgungs GmbH für die Versorgung von Haushaltskunden mit Elektrizität im Rahmen der Ersatzversorgung entsprechen den Allgemeinen Preisen und Bedingungen der Elektrizitätswerk Hammermühle Versorgungs GmbH für die Versorgung von Haushaltskunden mit Elektrizität im Rahmen der Grundversorgung.
Unsere Allgemeinen Preise der Grund- und Ersatzversorgung
Allgemeiner Tarif | ohne Leistungsmessung | mit Leistungsmessung |
Arbeitspreis | 27,965 ct/kWh | 27,965 ct/kWh |
Leistungspreis | 78,09 €/Jahr | 142,38 €/kW u. Jahr |
Verrechnungspreis | 46,27 €/Jahr | 46,27 €/Jahr |
Vertragslaufzeit
Das Vertragsverhältnis läuft so lange ununterbrochen weiter, bis es von einer der beiden Seiten mit einer Frist von einem Monat auf das Ende eines Kalendermonats gekündigt wird. Bei einem Umzug ist der Kunde berechtigt, den Vertrag mit zweiwöchiger Frist auf das Ende eines Kalendermonats zu kündigen. Alle Preise sind Bruttopreise inklusive Stromsteuer, EEG-Umlage und der gesetzlichen Mehrwertsteuer (19%). Gültig ab 1. Januar 2016.
Stromkennzeichnung
Weitere Informationen über die Zusammensetzung des Strommix der Elektrizitätswerk Hammermühle Versorgungs GmbH erhalten Sie hier.